Der Tippgebervertrag: Inhalte im Überblick
Ein Tippgebervertrag ist eine Vereinbarung, die festlegt, unter welchen Bedingungen ein Tippgeber für die Nennung eines Kontakts eine Provision erhält.
Von Nicholas Gertz · Stand
Typische Regelungen
Die folgenden Punkte finden sich in vielen Tippgeberverträgen:
- Tätigkeit: reine Nennung des Kontakts ohne Beratung
- Provisionsanspruch: Voraussetzungen und Höhe
- Fälligkeit: Zahlung erst nach Zahlungseingang beim Anbieter
- Kundenschutz: Zuordnung des Kontakts zum Tippgeber für eine bestimmte Zeit
- Datenschutz: Einwilligung des Kontakts vor der Weitergabe
Kundenschutz
Der Kundenschutz legt fest, wie lange ein Kontakt dem Tippgeber zugeordnet bleibt. Bei LeadMatch beträgt er 12 Monate ab Weitergabe an den Partner.
Bei LeadMatch
Mitglieder stimmen bei der Freischaltung den Bedingungen von LeadMatch zu. Sie finden diese unter Bedingungen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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