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Empfehlungsbonus für Mitglieder

Lädt ein Mitglied über seinen persönlichen Link eine Person ein, die nach Prüfung aufgenommen wird, erhält es einmalig einen Empfehlungsbonus. Er beträgt 1 % des Netto-Rechnungsbetrags des ersten bezahlten Auftrags aus Tipps des geworbenen Mitglieds, höchstens 1.000 €. Die Zahlung für den ersten Auftrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Aufnahme beim Partner eingehen.

Nur für Mitglieder. Einladen können Sie nach Ihrer Aufnahme im Mitgliederbereich.

So läuft es ab

  1. Schritt 1

    Sie laden als Mitglied über Ihren persönlichen Link eine Person ein.

  2. Schritt 2

    Die Person fragt die Aufnahme an und wird nach Prüfung aufgenommen.

  3. Schritt 3

    Aus ihren Tipps entsteht der erste Auftrag. Die Zahlung geht innerhalb von 12 Monaten beim Partner ein.

  4. Schritt 4

    Sie erhalten einmalig den Empfehlungsbonus als Gutschrift.

Es gibt nur eine Ebene. Die Provision von 3 % des geworbenen Mitglieds bleibt unverändert.

Rechenbeispiele

Beispiele zum Empfehlungsbonus
Erster bezahlter Auftrag (netto)Bonus
15.000 €150 €
100.000 €1.000 €
500.000 €1.000 €Obergrenze

Die Beträge sind Beispiele. Maßgeblich ist der tatsächlich bezahlte Netto-Rechnungsbetrag des Partners. Empfehlungsboni sind steuerpflichtig.

Häufige Fragen

Wer kann einladen?

Nur aufgenommene, aktive Mitglieder. Den persönlichen Einladungslink finden Sie nach Ihrer Aufnahme im Mitgliederbereich unter „Mitglieder einladen“.

Wann wird der Bonus gezahlt?

Sobald die Zahlung für den ersten Auftrag aus Tipps des geworbenen Mitglieds beim Partner eingeht. Die Zahlung für den ersten Auftrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Aufnahme beim Partner eingehen. Sie erhalten dann eine Gutschrift, und wir überweisen den Betrag.

Gibt es mehrere Ebenen?

Nein. Der Bonus gilt nur für Mitglieder, die Sie selbst eingeladen haben, und wird je geworbenem Mitglied einmal gezahlt.

Was, wenn kein Auftrag zustande kommt?

Dann entsteht kein Bonus. Die Zahlung für den ersten Auftrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Aufnahme beim Partner eingehen. Sonst verfällt der Anspruch.